Europäische Zentralbank, Ausschüsse
Sowohl der EZB-Rat als auch das Direktorium der EZB haben das Recht, ESZB-Ausschüsse mit bestimmten Themenbereichen zu beauftragen. Die Ausschüsse des ESZB werden vom EZB-Rat und Direktorium in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit der Bearbeitung bestimmter Fragen betraut und tragen durch ihre Expertise zur Entscheidungsfindung bei. Im Regelfall ist die Mitgliedschaft in den ESZB-Ausschüssen auf Mitarbeiter der Zentralbanken des Eurosystems beschränkt. Die NZB jener Mitgliedstaa- ten, die den Euro nicht eingeführt haben, entsenden jedoch Vertreter in die Sitzungen der ESZB-Ausschüsse, wenn Themen aus dem Zuständigkeitsbereich des Erweiterten Rats erörtert werden. Ggf. können auch andere zuständige Gremien zur Teilnahme eingeladen werden. Seit der Entscheidung, die Zentralbankpräsidenten der Beitrittsländer an den Sitzungen des Erweiterten Rats teilnehmen zu lassen, werden Experten der Zentralbanken der beitretenden Staaten als Beobachter zu den Sitzungen der ESZB-Ausschüsse eingeladen, wenn diese sich mit Themen aus dem Zuständigkeitsbereich des Erweiterten Rats befassen. U. a. folgende ESZB-Ausschüsse existieren: Ausschuss für Rechnungswesen und monetäre Einkünfte (AMICO), Ausschuss für Bankenaufsicht (BSC), Banknotenausschuss (BANCO), Ausschuss für Presse, Information und Öffentlichkeitsarbeit (ECCO), Ausschuss für Informationstechnologie (ITC), Ausschuss der internen Revision (IAC), Ausschuss für internationale Beziehungen (IRC), Rechtsausschuss (LEUCO), Ausschuss für Marktoperationen (MOC), Geldpolitischer Ausschuss (MPC), Ausschuss für Zahlungs- und Verrechnungssysteme (PSSC), Ausschuss für Statistik (STC). Ferner wurde ein Haushaltsausschuss (BUCOM) zur Unterstützung in Fragen des Haushalts der EZB eingesetzt. Die Aufgaben der Ausschüsse werden vom EZB-Rat festgelegt. Berichterstattung der Ausschüsse an den EZB-Rat erfolgt über das Direktorium.
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