Europäische Zentralbank, Beratungsfunktion
Die Rechtsetzungsorgane der Europäischen Gemeinschaften -Rat der EU, Europäisches Parlament, Kommission der Europäischen Gemeinschaften und die Mitgliedstaaten der EU - müssen die EZB zu allen Vorschlägen für Rechtsakte der Gemeinschaft und zu allen von den nationalen Behörden entworfenen Rechtsvorschriften im Zuständigkeitsbereich der EZB hören. Dies betrifft auch Entwürfe für Rechtsvorschriften, die sich auf die Aufsicht über die Banken und des Finanzsystems beziehen.
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