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EU-Vertrag (Vertrag von Maastricht)
Der 1992 von den die Außen- und Finanzministern der EG-Mitgliedstaaten unterzeichnete Vertrag von Maastricht markiert den Übergang von der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Union (EU). Kernpunkte des Vertrags über die Gründung der Europäischen Union waren die Einführung der Unionsbürgerschaft und einer gemeinsamen Währung im Rahmen einer Wirtschafts- und Währungsunion, der Aufbau einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie eine verstärkte Kooperation der Mitgliedsländer in der Justiz- und Innenpolitik. Bereits im Juni 1983 hatten sich die Staats- und Regierungschefs der Mitglieder der Europäischen Gemeinschaften (EG) in der Feierlichen Deklaration von Stuttgart darauf geeinigt, die EG in eine Europäische Union umzuwandeln. Dieses Ziel wurde mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) vom 28. Februar 1986 vertraglich fixiert. In Titel I Art.1 der EEA heißt es dazu: "Die Europäischen Gemeinschaften und die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) verfolgen das Ziel, gemeinsam zu konkreten Fortschritten auf dem Wege zur Europäischen Union beizutragen." Auf dem Gipfeltreffen des Europäischen Rates am 9. und 10. Dezember 1991 im niederländischen Maastricht beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU den Entwurf eines Vertrages über eine Europäische Union. Der 189 Seiten starke EU-Vertrag - auch Maastrichter Vertrag genannt - wurde anschließend am 7. Februar 1992 von den Außen- und Finanzministern unterzeichnet. Damit war der Grundstein zur Schaffung eine Europäischen Union gelegt. Die Europäische Union sollte auf zwei Ebenen vollzogen werden: Auf der Ebene der politischen Union und der Wirtschafts- und Währungsunion. Dementsprechend beinhaltet der Vertrag von Maastricht als wichtigstes Ziel die Gründung der Europäischen Union (EU). Grundlage der Union sind die bisherigen Europäischen Gemeinschaften - die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom), und die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Dazu kommen im Maastrichter Vertrag Vereinbarungen über gemeinsame Politiken und andere Formen der Zusammenarbeit. Der EU-Vertrag fasst die bisherigen Gemeinschaftsverträge sowie die Bestimmungen über die politische Kooperation zusammen, verändert sie in wichtigen Passagen und stellt damit die Europäische Union auf eine neue vertragliche Grundlage. Wichtigster Bestandteil des EU-Vertrags war die stufenweise Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) mit einer gemeinsamen europäischen Währung. Der Weg zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wurde zuvor bereits in dem nach dem früheren Präsidenten der Europäischen Kommission benannten Delors-Plan in drei Stufen beschrieben und von den Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel von Madrid im Dezember 1989 in den Grundzügen gebilligt. Stufe 1 des Delors-Plan sah vor, die Wirtschafts- und Finanzpolitik der EG-Mitgliedstaaten stärker zu koordinieren. In Stufe 2 wurde der Aufbau einer gemeinsamen Zentralbank vorbereitet. In der dritten Stufe schließlich wurde die Wirtschafts- und Währungsunion mit einer einheitlichen Währung vollendet. Im Vertrag von Maastricht wurden diese Stufen zur Wirtschafts- und Währungsunion aufgegriffen, konkretisiert und zeitlich näher präzisiert. Neben den Bestimmungen zur Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion enthält der Vertrag von Maastricht weitere Grundsätze, die für den Übergang der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Union entscheidend waren. Diese Grundsätze betreffen vor allem die politische Ebene der Europäischen Union. So sollte die Außen- und Sicherheitspolitik in der Union gemeinsam von den Teilnehmerstaaten gestaltet werden. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) tritt an die Stelle der bisherigen Europäischen Politischen Zusammenarbeit.
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