Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Entflechtung1. Rechtliche und wirtschaftliche Maßnahmen zur Auflösung von Konzernen und Aufhebung von Unternehmenszusammenschlüssen nach 1945 gemäss alliertem Besatzungsrecht (Potsdamer Abkommen) durch Dezentralisierung der Wirtschaftsaktivitäten. 2. Gemäss § 41 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Hinblick auf die Fusionskontrolle angestrebte Verhinderung übermäßiger Unternehmenskonzentration aufgrund Marktbeherrschung. Sie erfolgt im Wege der Untersagung von Fusionen und Rückabwicklung von Unternehmenszusammenschlüssen durch Auflagen des - Bundeskartellamts oder Bundeswirtschaftsministeriums.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Schichtungseffekt | Deutsche Bundesbank, Aufgaben | Automatensysteme | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |