Einzelwertberichtigung
Form der Wertberichtigung. Für bereits akut gewordene Risiken können Einzelwertberichtigungen zu Sachanlagen, Beteiligungen und Wertpapieren des Anlagevermögens gebildet werden. Die auf die einzelnen Posten und Unterposten der Aktivseite entfallenden Einzelwertberichtigungen sind in den jeweiligen Positionen der Aktivseite gesondert auszuweisen. Auf ausstehende Einlagen, langfristige Ausleihungen, zu Werten des immateriellen Anlagevermögens, zum Umlaufvermögen sowie zu den Rechnungsabgrenzungsposten dürfen dagegen keine Wertberichtigungen vorgenommen werden; stattdessen ist hier direkt abzuschreiben.
Abschreibung auf eine ganz bestimmte zweifelhafte Forderung, die als uneinbringlich zu bewerten ist.
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