Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive
Abk.: ERA. Da zur Behandlung und Beurteilung von Dokumenten des Aussenhandels, die eine Zahlung auslösen, international gleich angewendete Regeln gebraucht werden, hat die IHK die ERA (bereits 1933) erarbeitet. Es wurden darin u.a. bestehende Usancen für Dokumentenakkreditive festgestellt, fortgeschrieben und vereinheitlicht. Das Regelwerk musste mehrfach geändert und novelliert werden. Die ERA dienen heute in fast allen Ländern als Grundlage für das Akkreditivgeschäft. Ergänzt wird das Regelwerk durch Standardformulare, die zur weiteren Vereinfachung der Abwicklung von Akkreditiven zwischen den Banken beitragen. In den AGB weisen die Banken für das Akkreditivgeschäft auf die Anwendung der ERA hin. Darüber hinaus befinden sich in den Formularen, die im Akkreditivgeschäft üblich sind (Eröffnungs-, Avisierungsschreiben), Hinweise auf die Geltung der ERA. Dies ist für die Fälle notwendig, in denen die am Akkreditivgeschäft Beteiligten die AGB nicht ausdr. anerkannt haben, z. B. im gegenseitigen Geschäftsverkehr der Banken oder wenn der Akkreditivbegünstigte nicht Kunde der avisierenden Bank ist. Die ERA legen Begr. fest und regeln Form und Anzeige der Akkreditive, Haftung und Verantwortlichkeit der am Akkreditiv Beteiligten, Dokumente, Übertragung der Akkreditive u. a. m.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|