Einheitliche Richtlinien für das Inkasso von Handelspapieren
Abk.: ERI. Wie für Dokumentenakkreditive (ERA) wurden auch diese von der IHK herausgegeben, um die Abwicklung von Dokumenteninkassi durch Banken zu erleichtern, Schwierigkeiten bei der Auslegung von Rechten und Pflichten der Inkassobeteiligten zu beseitigen und Missverständnisse abzubauen. Entspr. ERA gelten die ERI nur, wenn nicht gegenteilige individuelle Vereinbarungen getroffen wurden oder Gesetze und Verordnungen dem entgegenstehen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|