EBITA
In der Gesundheitswirtschaft:
Abkürzung (engl.) für Earnings Before Interest, Tax and Amortization.
Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf immaterielles Anlagevermögen. International weit verbreitete Ertragskennzahl eines Unternehmens, mit der der Jahresüberschuss vor Abzug von Zinsen und Steuern sowie Abschreibungen auf immaterielles Anlagevermögen bezeichnet wird. Der EBITA wird ähnlich wie die Ertragskennzahl EBIT auch als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bezeichnet.
Die Ertragskennzahl EBITA wird genutzt, um insbesondere Abschreibungen im Zusammenhang mit Patenten, Lizenzen und dem Goodwill aus der Betrachtung der Ertragskraft eines Unternehmens zu eliminieren. Wird bei Unternehmen genutzt, bei denen keine oder kaum (schwankenden) Einflüsse aus den Abschreibungen auf Sachanlagen erwartet werden. Deshalb werden diese, anders als beim EBITDA, auch bei der Ermittlung der Ertragskennzahl nicht gesondert eliminiert.
Der EBITA wird in Deutschland von privaten Krankenhausgruppen, so etwa der Helios Kliniken GmbH, als aussagekräftigster Indikator für die operative Profitabilität von Krankenhäusern eingeschätzt.
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