Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Doppelstaat

In der Wirtschaftssoziologie: Begriff von E. Fraenkel (1941) zur Charakterisierung der Verfassungswirklichkeit des nationalsozialistischen Herrschaftssystems in Deutschland 1933 - 1945. Der Doppelstaat zeichnet sich durch ein komplementäres Nebeneinander von „Massnahmestaat“ und „Normenstaat“ aus. Im Massnahmestaat steht die gesamte Rechtsordnung zur Disposition der politischen Instanzen. Die staatlichen Organe handeln nach dem „Prinzip der politischen Zweckmässigkeit“. Innerhalb des Massnahmestaats stellt der Normenstaat keine Sphäre der „Rechtsstaatlichkeit“ dar, das „private und öffentliche Leben regelt sich vielmehr nach den Normen überkommenen und neugeschaffenen Rechts, ... soweit die politischen Instanzen von ihren Machtbefugnissen keinen Gebrauch machen“. Der Doppelstaat basiert nach Fraenkel auf der faktischen Fortexistenz des Privateigentums an Produktionsmitteln und seiner Garantie durch den Nationalsozialismus. Die Regeln der Kapitalverwertung setzen dem Massnahmestaat Grenzen, der seinerseits in die Wirtschaft dadurch einbricht, „dass er alle echten Arbeiterorganisationen zerstörte und alle ... Arbeiterführer als \'Staatsfeinde\' verfolgte“.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Doppelmoral
 
doppelt gespannter Kurs
 
Weitere Begriffe : Arbeitsteilung, vertragliche | Leistungsausschluss | politics of production
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.