Dispositionspapier
Auch: Traditionspapier. Im Akkreditiv-, Rembourskreditgeschäft usw. der Banken wichtiges Wertpapier - vor allem ein solches nach § 363 HGB -, das eine Warenforderung verbrieft und bei dem durch die Übergabe des Wertpapiers gleichzeitig auch das Eigentum an der Ware übertragen wird. I. d.R. Orderpapiere, die durch Indossament zu übertragen sind. Beispiele: Konnossement, bestimmte Lagerscheine, Ladeschein. Anwendung als Dokumente vor allem im Grenzen überschreitenden bzw. überseeischen Warengeschäft.
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