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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Discount-, Diskontbroker

Auch: Direktbroker. Broker bzw. Wertpapierhäuser, die bei den durch sie vermittelten bzw. abgeschlossenen Wertpapiergeschäften - unter Trennung von Beratung und Transaktionsleistung -im Wertpapiergeschäft ledigl. Abwicklungs-, aber keine Beratungsleistungen erbringen. Die hierdurch bei dem Broker realisierten Kostenersparnisse werden an die Kunden weitergegeben, denen dadurch geringere Transaktionskosten bei ihren Wertpapiergeschäften entstehen. Institutionelle Umsetzung erfolgt entweder in Form der Gründung einer rechtlich eigenständigen Bank oder als Inhouselösung, bei der den Kunden die Führung eines Discountdepots angeboten wird. Wesentliche Bedeutung tur üie Abwicklung der Transaktionen mit den Kunden haben - vor allem elektronische - Telekommunikationsmedien wie PC, Telefon, Fax. Discountbroker haben ebenfalls Risikoaufklärungspflichten: Sie sind nach einem Urteil des OLG München aus 1998 Wertpapierdienstleis-tungsunternehmen, die Kundenaufträge nur ausführen. Als solche Unternehmen müssen sie den Kunden spätest. vor Erteilung seines Auftrags grunds. zu Kenntnissen und Erfahrung befragen. Die Aufklärung kann durch standardisierte Informationsbroschüren erfolgen.



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