Deckungswerte, weitere, für Öffentliche Pfandbriefe
Die Deckung kann auch erfolgen: 1. durch die unter weitere Deckungswerte für Hypothekenpfandbriefe Nr. 1 genannten Werte; 2. bis zu 12% des Gesamtbetrags der im Umlauf befindlichen Öffentlichen Pfandbriefe durch Werte der unter sichernde Überdeckung Nr. 3 bez. Art; der Anteil an Geldforderungen gegen ein und dasselbe geeignete Kreditinstitut darf nicht höher als 2% des Gesamtbetrags der im Umlauf befindlichen Öffentlichen Pfandbriefe sein; 3. durch die unter weitere Deckungswerte für Hypothekenpfandbriefe Nr. 4genannten Werte unter den dort genannten Voraussetzungen und Begrenzungen mit der Massgabe, dass an die Stelle des Gesamtbetrags der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe jener der im Umlauf befindlichen Öffentlichen Pfandbriefe tritt.
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