bundesgedeckte Ausfuhrforderungen
Mit einer Bundesdeckung, also einer Bürgschaft oder Garantie der Hermes im Auftrag des Bundes versehene Exportforderungen deutscher Exporteure. Bei der AKA steht auch ein Plafond für den Ankauf bundesgedeckter Ausfuhrforderungen durch Banken zur Verfügung. Allerdings müssen die Voraussetzungen des Bundes zur Aufrechterhaltung der Hermesdeckung bei Verkauf der Exportforderung erfüllt sein. Hinzu kommt, dass der Exporteur der ankaufenden Bank für den rechtlichen Bestand der Forde- rung haftet. Bzgl. der Selbstbeteiligung des Exporteurs aus der Hermesdeckung sind in den Ankaufsvereinbarungen einzelfallbezogene Regelungen zu treffen.
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