bourgeois - citoyen
In der Wirtschaftssoziologie:
(frz.), seit der Französischen Revolution bezeichnet der c. den politisch emanzipierten, aktiven Staatsbürger, der ökonomisch unabhängig ist, da er Eigentum besitzt, und als freies und gleiches Mitglied der Nation Stimmrecht hat; im Gegensatz dazu ist der b. der ständisch verstandene Stadtbürger, der als passives Teil des Staates zwar auch in den Genuss von Freiheit und Gleichheit kommt, jedoch kein Stimmrecht hat. Bei G.W.F Hegel wird der Begriff c. (Staatsbürger) insoweit kritisiert, als c. und b. nicht mehr als Gegenbegriffe verstanden werden, sondern der c. ist zugleich auch immer b. der b. ist als Gegenstand in der bürgerlichen Gesellschaft „das Konkretum der Vorstellung, das man Mensch nennt“. Bei K. Marx wird anfänglich das Begriffspaar in Anschluss an Hegel noch einmal aufgenommen und als politische Emanzipation interpretiert, als die Reduktion des Menschen auf b. und c, d.h. „einerseits auf das Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft, auf das egoistische unabhängige Individuum, andererseits auf den Staatsbürger, auf die moralische Person“. Das Begriffspaar b. - c. verlor bereits im 19. Jahrhundert immer mehr an Bedeutung, je mehr sich das Begriffspaar Bourgeoisie - Proletariat durchsetzte.
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