Bonifikation
Vermittlerprovision für die Unterbringung neu begebener Wertpapiere durch Banken. Daueremittenten (Pfandbriefbanken, Hypothekenbanken) schließen mit den platzierenden Instituten oft Bonifikationsabkommen ab. Die Bonifikationssätze werden dabei den Marktbedingungen angepasst (0,5%-2%) und meist in Prozent des Nennwerts bemessen. Die Sätze werden in den Konsortialverträgen festgelegt. Dabei wird meist eine Sperrfrist für den Weiterverkauf vereinbart; kommen die Papiere während der Frist an den Markt und müssen vom Emissionsinstitut wieder aufgenommen werden, ist die Bonifikation ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Es ist üblich, dass die Banken an Großabnehmer Teile ihrer Bonifikation weitergeben. Die Sätze werden jeweils in den Konsortialverträgen festgelegt. Die Bonifikationsregelung gilt sowohl für reine Vermittlungsgeschäfte als auch für Festübernahmen in Verbindung mit der Platzierung. Die Höhe der Bonifikation ist unter anderem abhängig von der Art des Emittenten, der Ausstattung der Wertpapiere und der Marktlage.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|