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BlankoabtretungAbtretung (Zession), bei der der Zessionar als Empfänger berechtigt ist, durch Ausfüllung der insoweit unvollständigen Abtretungsurkunde einen neuen Gläubiger selbst zu bestimmen. Sie ist u. a. im Wertpapierrecht im Zusammenhang mit der Übertragung von Namensaktien gebräuchlich, die (obwohl sie geborene Orderpapiere sind) üblicherweise nach zessionsrechtlichen Grundsätzen übertragen werden (§68 AktG). Blankozession.
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Weitere Begriffe : Verkäufermarkt | Beteiligungshandel | Kreditfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||
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