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BlankozessionAuch: Blankoabtretung. Wenn bei Forderungsabtretung (-Zession) in der Urkunde der Name dessen, auf den die Forderung übertragen werden soll, offen bleibt. Der Empfänger hat das Recht, durch Vervollständigung der unvollständigen Zessionsurkunde den in Frage kommenden neuen Gläubiger festzulegen. Mit der Eintragung des Namens wird die Forderungsabtretung wirksam.
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Weitere Begriffe : Autoritätsgefälle, prinzipielles | Einverständnis | Retracement | ||||||||||||||||||||||||||||
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