Bezogenenobligo
wird im Rahmen der Kreditüberwachung bezüglich der Diskontkredite der Bankkunden (Wechseleinreicher) geführt und durch Auskunftseinholung und eigene Informationen ständig aktualisiert. Die Kreditabteilung prüft bei Ankauf eines zum Diskont angebotenen Wechsels, in welcher Höhe der Wechselbezogene bereits als Risiko in den Büchern der Bank verzeichnet und ob das Risiko noch vertretbar ist. U. U. erfolgt ein Ankauf des Wechsels dann nur noch im Hinblick auf die Bonität (Kreditwürdigkeit) des Einreichers, oder der Ankauf wird abgelehnt.
Vgl. auch: Obligo
Von einer Bank intern geführtes Verzeichnis (Datei), aus dem sich ergibt, wie viele Wechsel betragsmässig von einer Unternehmung oder einer Bank akzeptiert worden sind, soweit sie sich im diskontierten Bestand der Bank befinden. U.U. wichtige Information für die Entscheidung, ob weitere Wechsel angekauft werden sollen, bei denen die Unternehmung oder Person Bezogener ist.
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