Beteiligungsanzeigepflicht
1. Banken haben BaFin und Bundesbank unvzgl. Übernahme oder Aufgabe einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen sowie Veränderungen in der Höhe der Beteiligung anzuzeigen. Als Beteiligung gilt jeder Besitz der Bank an Aktien oder Geschäftsanteilen des Unternehmens, wenn er 10% des Kapitals (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile) übersteigt; Veränderungen dieser Beteiligungen sind erst anzuzeigen, wenn sie über 5 % des Kapitals hinausgehen. 2. Anzeigepflicht bei Bankbeteiligungen.
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