Besteffort (-Basis)
1. Bei syndizierten Krediten vor allem am internationalen Kreditmarkt Klausel im Angebotsschreiben der Führungsbank an den Kreditnehmer, dass sie nur einen Teil des zugesagten zu syndizierenden Kreditbetrags selbst zeichnet und sich verpflichtet, sich nach besten Kräften zu bemühen, den übrigen Teil bei anderen Banken zu platzieren (Selldown). Gelingt ihr dies nicht, erhält der Kreditnehmer nur einen verminderten Kreditbetrag. Heute zeigen sich bonitätsmässig erstklassige Kreditnehmer mit Kreditzusagen auf Besteffort-Basis kaum mehr einverstanden; daher hat sich verstärkt bei guten Schuldnern der Boughtdeal durchgesetzt. 2. Absatzrisikoübernahmevariante bei Wertpapieremissionen. Die Erklärung des Bemühtseins, den vom Kapital-nehmer benötigten Betrag aufzubringen. Bei der Emission von Aktien oder Anleihen erklären Banken nur, das vom Emittenten gewünschte Volumen nach bestem Bemühen aufzubringen. Die Verpflichtung wird erst nach Massgabe des Platzierungserfolges bindend. Zeichnet sich - zumind. partielle - Nichtplatzierbarkeit ab, sind Neufestlegung bereits fixierter Konditionen, Reduktion des Gesamtvolumens auf den absetzbaren Anteil oder Stornierung des Geschäfts möglich. Solche Massnahmen bedeuten allerdings das Eingeständnis des Versagens des Leadmana-gers, nachhaltige Schädigung des Images der Führungsbank und ggf. auch des Emissionsstandings des Kapital-nehmers. Insofern wird auch bei Besteffort-Vereinbarun-gen eine Verpflichtung i. S. einer Moralobligation des Leadmanagers angenommen, nicht platzierte Quoten selbst zu übernehmen, obwohl dies vertragsgem. nicht vorgesehen ist. Bei konsortialiter erfolgenden Emissionen wird die Besteffort-Erklärung vom Leadmanager oder der Managementgroup abgegeben. Anders: Firmcommit-ment, Boughtdeal.
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