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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Belegleser

Gerät, das geschriebene oder gedruckte Unterlagen (Schecks, Überweisungen) auf optischem Wege direkt in ein Datenverarbeitungssystem einliest. Voraussetzung ist eine Codierung der Belege (Codierzeile) mit einer maschinell lesbaren Schrift (OCR-Schrift). Neuere Belegleser sind mit Hilfe von Schrifterkennungssystemen in der Lage, Belege zu erfassen, die mit Schreibmaschine oder Handschrift ausgefüllt wurden. Gerät, das geschriebene oder gedruckte Unterlagen - Eintragungen auf Schecks, Lastschriften, Überweisungen usw. - auf optischem Wege direkt in das Datenverarbeitungssystem einer Bank elektronisch einliest und der weiteren Bearbeitung zugänglich macht. Voraussetzung ist Codierung der Belege (Codierzeile) mit maschinell lesbarer Schrift (OCR-Schrift). Belegleser sind heute mit Hilfe von Schrifterkennungssystemen in der Lage, Belege zu erfassen, die handschriftlich, mit Schreibmaschine oder Textverarbeitungsprogrammen ausgefüllt wurden (Imageprocessing). Begriff aus dem bargeldlosen Zahlungsverkehr. Optische Belegleser sind Maschinen, die die Angaben auf Schecks, Überweisungen und Lastschriften elektronisch lesen. Sie reagieren auf besonders geformte Ziffern, die auf den Zahlungsverkehrsvordrucken im unteren weißen Feld, der sogenannten Codierleiste, enthalten sind.



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