befreiender Abschluss
Deutsche Bankkonzernmuttergesellschaften, die einen ausländischen Kapitalmarkt in Anspruch nehmen wollen, können von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach deutschen Vorschriften befreit werden. Dies u.a. dann, wenn sie bereits einen Konzernabschluss und -bericht nach international gültigen Rechnungslegungsgrundsätzen - wie US-GAAP, IASC/IFRS - aufstellen. Ziel ist Vereinfachung und Kostenreduktion bei der Kapitalaufnahme von Unternehmen im Ausland durch Vermeidung eines Doppelabschlusses nach deutschem und ausländischem Recht.
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