Bausparkassenaufsicht
Die BaFin übt die Aufsicht über Bausparkassen nach den Vorschriften des Bausparkassengesetzes und des KWG aus. Sie ist befugt, im Rahmen der Aufsicht alle Anordnungen zu treffen, die erforderlich sind, um den Geschäftsbetrieb einer Bausparkasse mit den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge in Einklang zu halten. Soweit Bausparkassen einer anderen staatlichen Aufsicht unterliegen (öffentlich-rechtliche Bausparkassen, Landesbausparkassen), besteht diese neben der des BaFin. Die BaFin entscheidet in Zweifelsfällen, ob ein Unternehmen den Vorschriften des Bausparkassengesetzes unterliegt. Die BaFin übt die Aufsicht über Bausparkassen nach den Vorschriften des Bausparkassengesetzes und des KWG aus. Soweit Bausparkassen einer anderen staatlichen Aufsicht unterliegen (öffentlich-rechtliche Bausparkassen, Landesbausparkassen), besteht diese neben der des BaFin. Die BaFin entscheidet in Zweifelsfällen, ob ein Unternehmen den Vorschriften des Bausparkassengesetzes unterliegt.
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