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Bauspardarlehen als RisikoaktivaVon den in den Risikoaktiva nach Grundsatz I enthaltenen Krediten der Bausparkassen an Bausparer, die weder Bank noch juristische Person des öffentlichen Rechts sind, sind nur mit 70% zu berücksichtigen: 1. Bauspardarlehen aus Zuteilungen, 2. Darlehen zur Vorfinanzierung oder Zwischenfinanzierung von Leistungen der Bausparkassen auf Bausparverträge ihrer Bausparer, 3. Eventualforderungen der Bausparkassen.
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Weitere Begriffe : Aufstiegssurrogate | Alternation | Despotie, orientalische | ||||||||||||||||||||||||||||
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