Bankgeschäfte mit Minderjährigen, Ausgabe von ec-, Kunden-, Kreditkarten
Da technisch nicht sichergestellt werden kann, dass Minderjährige ec-Karten nicht zu Kontoüberziehungen verwenden - so könnten Minderjährige sie, wie vorgesehen, im Electroniccash-Verfahren einsetzen, was zu Kontoüberziehung führen könnte -, ist nach der BaFin von der Aushändigung einer ec-Karte an Minderjährige grunds. abzusehen. Überlassung einer Kundenkarte, die für Abhebungen an GAA oder Verfügungen im Electroniccash eingesetzt werden kann, ist dann durch das Vormundschaftsgericht genehmigungspflichtig, wenn durch Verwendung der Karte Kontoüberziehung herbeigeführt werden kann. Zulassung dieser Möglichkeit kann zur Kreditierung führen. Banken sollen deshalb durch technische Vorkehrungen nicht genehmigte Kreditinanspruchnahmen durch die Benutzung von GAA oder Electroniccash verhindern. Keinen Bedenken begegnet grunds. die Aushändigung einer Kundenkarte an Minderjährige, wenn Onlineautorisierung solcher Abhebungen bzw. Verfügungen durch die ausgebende Bank gewährleistet ist und nicht genehmigte Kreditinanspruchnahmen ausgeschlossen sind. Ausgabe einer Kreditkarte an Minderjährige muss wegen der dadurch eröffneten Möglichkeit nicht genehmigter Kreditbeschaffung grunds. unterbleiben. Sofern die gesetzlichen Vertreter dennoch auf Aushändigung einer Kreditkarte an den Minderjährigen bestehen, sollen sie darauf hingewiesen werden, dass eine entspr. Kreditkarte (Zusatzkreditkarte) ohne Eigenhaftung des Minderjährigen auch über ihr Konto ausgestellt werden kann. Nur in begründeten Ausnahmefällen soll eine Kreditkarte auf das Konto eines Minderjährigen bezogen werden; hierzu ist Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich.
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