bankexternes Rechnungswesen, Ausschüttungsbemessungsfunktion
Der Bankjahresabschluss dient u.a. zur Ermittlung des ausschüttungsfähigen (Bilanz-) Gewinns, dessen Höhe allerdings im Rahmen der Bilanzpolitik durch Ausnutzung gesetzlicher Bilanzierungsund Bewertungswahlrechte beeinflusst werden kann. Die Höhe des Ausschüttungsbetrages hängt dabei nicht nur von den gesetzlichen Vorschriften, sondern auch von der Gewinnverwendungspolitik der Bank und der Entscheidung der Bankaktionäre in der HV der Aktienbank ab. Durch gesetzliche Ausschüttungsregelung und Bewer-rungsregeln soll ein Kompromiss zwischen den Zahlungsinteressen verschiedener Adressaten gewährleistet werden. Bezogen auf die Aktienbank lässt sich dieser Konflikt dahingehend konkretisieren, dass grunds. davon auszu- gehen ist, dass die Aktionäre tendenziell an höherer Dividendenzahlung interessiert sind, während die Gläubiger von Banken hins. der Sicherheit ihrer Einlagen eher Ge-winnthesaurierung und damit eine Stärkung der Haftungsbasis präferieren. In diesem Spannungsfeld wird durch die Festlegung der Anschaffungs- und Herstellungskosten als handelsrechtliche Wertobergrenze eine Ausschüttungssperre institutionalisiert sowie durch allgemeine und bankspezif. Vorschriften über die Eigenkapitalbasis von Banken Gläubigerschutz Genüge getan. Auf der anderen Seite schränken - allerdings bei Banken sehr gemilderte - Bewertungsuntergrenzen die Bildung stiller Reserven begrenzt ein und sollen im Interesse der (Klein-) Aktionäre eine Mindestausschüttung sichern.
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