Bankbilanzrichtliniegesetz
Transformierte die EU-Bankbilanzrichtlinie in deutsches Recht. Hat sich gesetzessystematisch vor allem im neu gestalteten 3. Buch des HGB als 4. Abschnitt niedergeschlagen. Die neu ins HGB eingefügten §§ 340 bis 340 o beinhalten ergänzende, branchenspezif. Rechnungslegungsvorschriften, die von allen Banken anzuwenden sind. Daneben sind weitere Regelungen in eine neue Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) übernommen worden. Diese regelt über die Vorschriften des HGB hinaus im Wesentlichen Fragen der Gliederung und des Ausweises.
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