Bankabsatzmarktfestlegung, -fixierung
Mit der Bestimmung ihres Absatzmarkts legt die Bank den geo-grafischen Raum fest, in dem sie im Planungszeitraum marktpolitisch zu agieren beabsichtigt. Die Abgrenzung des Aktionsfeldes ist vor allem bei konstitutiven Entscheidungen (z. Bankabsatzmarktfestlegung, -fixierung Standortwahl bei neu zu gründenden Instituten) von Bedeutung. Sie ist jedoch auch bei bereits existierenden Instituten von Relevanz, da kontinuierlich die Notwendigkeit besteht, den Absatzmarkt i. Hinbl. a. strukturelle Wandlungen, künftige Marktpotenziale und Konkurrenzverhältnisse zu analysieren und zu kontrollieren sowie ggf. durch Schliessung oder Errichtung von Niederlassungen, Kauf oder Verkauf von Beteiligungen an andeten Banken odet Finanzinstituten, Fusion oder Kooperation usw. im Rahmen gegebener Freiheitsgrade zu reagieren. Kurzfristig stellt das marktpolitisch zu bearbeitende Gebiet ein Datum dar, dessen Erforschung Voraussetzung für eine an den Bedürfnissen der Kunden des entspr. Marktgebiets ausgerichtete bankmarktpoliti-sche Konzeption ist.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|