Auslandsbanken in USA und Basel II
Auslandsbanken in USA, die ihr US-Geschäft über eine Tochterbank in USA oder eine Beteiligung an einer US-Bank betreiben, unterliegen i. Auslandsbanken in USA und Basel II dem Holding Company Act. Falls sie nur eine Agentur oder Niederlassung betreiben, unterliegen sie dem International Banking Act. Die US-Aufsichtsbehörden verlangen im Rahmen der Umsetzung von Basel II, dass eine US-Bank, die Tochterbank einer Auslandsbank ist, sämtliche Anforderungen an das haftende Eigenkapital erfüllen muss, die auch für US-Banken als solche gelten (Basel II, US-amerikanische Banken). Erfüllt die US-Tochter einer Auslandsbank die von der US-Bankenaufsicht fixierten Schwellenkriterien für obligatorische Anwendung der fortgeschrittenen Vorgaben von Basel II, gilt sie als Corebank. Die übrigen US-Töchter von Auslandsbanken können sich nach eigener Wahl als Opt-in-Banks oder Generalbanks klassifizieren lassen.
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