Auflegung zur öffentlichen Zeichnung, Subskription, öffentliche Zeichnung
Platzierungsart von Schuldverschreibungen, Vertriebsverfahren für Wertpapiere durch Banken. Wird gewählt, wenn die gesamte Emission binnen kurzer Frist untergebracht werden soll. Die Feder führenden Banken versenden zunächst ausführliche Richtlinien an die Konsortialbanken und veröffentlichen dann mit diesen gemeinsam in den Tages- und Wirtschaftszeitungen Zeichnungsprospekte, durch die das Publikum auf die Emission und die entspr. Emissionsbedingungen aufmerksam gemacht werden soll. Nachdem die Wertpapiere i. d. R. zunächst vom Bankenkonsortium übernommen worden sind, werden sie durch Bekanntgabe eines Verkaufsprospekts zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Dieses Zeichnungsangebot enthält die Bedingungen, zu denen ein potenzieller Anleger die zur Zeichnung aufgelegten Papiere durch Ausfüllen des Zeichnungsscheins ordern kann. Ziel: möglichst breite Streuung der Wertpapiere. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist bzw. nach Zeichnung der gesamten Emission werden die Effekten -ggf. bei Überzeichnung repartiert - zugeteilt. Bei Überzeichnung werden i. d. R. die Zeichnungen mit geringem Volumen vollständig bedient, grossvolumige Zeichnungen oft nur anteilig. Weitaus häufiger: freihändiger Verkauf.
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