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Arzt/ÄrztinIn der Gesundheitswirtschaft: doctor/lady doctor Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine Approbation voraus, deren Einzelheiten wie z.B. das Studium in der Approbationsordnung für Ärzte geregelt sind. Ärzte sind als Pflichtmitglieder in Ärztekammern zusammengeschlossen. Für die Teilnahme an der gesetzlichen Krankenversicherung ist weiter die Zulassung als Vertrags(zahn)arzt erforderlich. |
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Weitere Begriffe : Geschäftsbetriebserlaubnis für Finanzdienstleistungen von Zweigstellen ausländischer Unternehmen | Markenbildung | Gläubigersicherung | ||||||||||||||||||||||||||||
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