Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AKdÄ)
In der Gesundheitswirtschaft:
Wissenschaftlicher Fachausschuss der Bundesärztekammer (BÄK) zu Themen der Arzneimitteltherapie und Arzneimittelsicherheit. Neben der wissenschaftlichen Beratung der BÄK und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist die AKdÄ vor allem mit Risikomeldungen aus der deutschen Ärzteschaft (Dokumentation und Bewertung) befasst. Nach der ärztlichen Berufsordnung sind Ärzte verpflichtet, der AKdÄ unerwünschte Arzneimittelwirkungen mitzuteilen.
www.akdae.de
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|