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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Arbeitskräfte, ausländische

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: In der Wirtschaft eines Landes zeitweilig oder auf Dauer tätige Arbeitskräfte. die aus anderen Ländern stammen. Im 19. Jahrhundert waren rund fünf Mio. Deutsche nach Übersee, vor allem in die USA, ausgewandert. Schlechte Arbeits- und Lebensbedingungen, die steigende Arbeitslosigkeit, der Ruin von Bauern und Handwerker und die feudalen Machverhältnisse waren Ursache dieser Wanderungsbewegung. Seit der Jahrhundertwende (Industrialisierung) begann Deutschland Arbeitskräfte aus dem Ausland anzuwerben. 1907 waren 800 000 ausländische Arbeiterinnen in Deutschland, 1913 / 1 200 000. 1917 / 900 000, 1921 / 350 000, 1933 / 190 000, 1939 / 450 000 (inklusiv des mittlerweile annektierten Österreichs), 1944 / 5300 000. 1944 arbeiteten in der deutschen Kriegswirtschaft 5 295 000 Ausländerinnen („Fremdarbeiterinnen“), davon ein Großteil Zwangsarbeiterinnen, die aus den besetzten Ländern deportiert wurden. Hinzu kamen noch 1 831 000 Kriegsgefangene, so dass sich die Gesamtzahl auf 7 126 000 belief. Mitte der 50er Jahre begann in der Bundesrepublik Deutschland die Anwerbung von Arbeitskräften aus Italien, Griechenland und der Türkei (1955 / 80 000). 1973 (2 600 000) wurde ein Anwerbestopp erlassen und in der Krise 1974/76 wurden sie als erste entlassen (1984 sank die Zahl wieder auf 1600 000). Als billige Arbeitskräfte wurden sie unterbezahlt. lebten in Massenquartieren und waren von befristeten Arbeitsverträgen und die daran gekoppelte Aufenthaltserlaubnis abhängig. Besser gestellt waren nur Bürgerinnen aus EWG Mitgliedsstaaten, solche mit deutschen Ehepartnern und rund 500 000 Arbeiterinnen, die länger als 5 Jahre in der BRD tätig waren und denen die Arbeitserlaubnis nicht verweigert werden konnte. Heute lebt in der Bundesrepublik die zweite und dritte Generation aus Migrantenfamilien deren Situation erst 1999 durch weitgehende Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gesichert wurde. Die Internationalisierung der Wirtschaft führt heute zu einer weiteren Internationalisierung des Arbeitsmarktes entsprechend den Verwertungsbedürfnissen des Kapitals. Dabei findet eine „Wanderung“ von Arbeitskräften aus ökonomisch schwach entwickelten Ländern in stärker entwickelte statt. Geringerer Lohn. zeitweilige Beschäftigung und leichte Auswechselbarkeit kennzeichnen diese Arbeitsverhältnisse. -Arbeiterinnenklasse



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