Arbeitsdirektor
(engl. personnel director) Der Arbeitsdirektor ist ein gleichberechtigtes Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung der Gesellschaft befugten Organs bei Unternehmen, die den Mitbestimmungsgesetzen (Mitbestimmung) unterliegen. Seine Zuständigkeit umfasst die sozial , personal und arbeitspolitischen Angelegenheiten der Gesellschaft mit dem Ziel, die Interessen der Arbeitnehmer zu wahren. Er kann vom Aufsichtsrat nicht gegen die Stimmen der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter bestellt oder abberufen werden.
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