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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank

für den Geschäftsverkehr mit der Deutschen Bundesbank geltende Regelungen, die von der Bundesbank zur Abwicklung ihrer Geschäfte erlassen und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Ihre rechtliche Beurteilung unterliegt wie alle anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem AGB-Gesetz. – Inhaltsübersicht: Allgemeines, Giroverkehr, vereinfachter Scheck- und Lastschrifteinzug für die Kreditinstitute, Ein- und Auszahlungsverkehr für Personen ohne Girokonto, Geldpolitische Geschäfte, Auftragspapiere Inland, Kauf- oder Verkauf von Wertpapieren, verschlossene Depots, offene Depots, Devisen- und Auslandsgeschäfte. – Die AGB der Bundesbank begründen keinen Anspruch auf die Vornahme bestimmter Geschäfte durch die Bundesbank. Auch die Bundesbank hat AGB, die die relativ allgemeinen Vorschriften des Bundesbankgesetzes konkretisieren und ihren Inhalt i. Hinbl. a. die Geschäfte der Bundesbank näher bestimmen. Durch die Entstehung der Europäischen Zentralbank haben sie an Bedeutung eingebüsst und wurden neu gefasst.



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