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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken

Abk.: AGB Banken. Enthalten in allgemeiner und schematisierter Form Bestimmungen für den Geschäftsverkehr mit der Kundschaft. Werden ergänzt durch Sonderbedingungen verschiedener Bankgeschäftsbereiche. Bedeuten für die Banken Vereinfachung des Geschäftsverkehrs. Auch bei Banken regeln die AGB, die für die verschiedenen vergleichbaren Bankengruppen im Wesentlichen gleich sind, als vorformulierte vertragliche Bestimmungen die wichtigsten Teile der Geschäftsbeziehungen zwischen der Bank und ihren aktuellen und potenziellen Kunden. Für die Bank bedeutet die Zugrundelegung der AGB - bei Geschäftsaufnahme mit einem Kunden wird von der Bank auf deren Geltung, meist unter Beifügung eines Druckexemplars, ausdrückl. auf deren Geltung für die gesamte Geschäftsbeziehung hingewiesen - Vereinfachung des Geschäftsverkehrs, da auf diese Weise gleichartige Geschäftsvorfälle gegenüber allen Kunden nach einheitlichen Prinzipien durchgeführt werden. AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie dem Geschäftspartner vor Ver-tragsabschluss bekannt sind. Da AGB allgemein grosse Bedeutung erlangt haben und eine Gefährdung wirtschaftlich schwächerer Vertragsparteien befürchtet wurde, erging das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz), das die Position des Bankkunden erheblich verbessert hat. Die neuen Regeln verzichten auf Haftungsfreizeichnungen. Auch findet sich eine Ausformulierung der bankmässigen Verschwiegenheitspflicht. Kundenfreundlicher wurden die Kündigungsregeln ausgestaltet, die zwar dem Kunden das Recht zur jederzeitigen Lösung von der Geschäftsverbindung belassen, den Banken jedoch ein abgestuftes System von Kündigungs- und Abwicklungsfristen auferlegen. Änderungen der AGB einschl. Sonderbedingungen werden dem Bankkunden, wenn sie ihn nur unwesentlich belasten, durch schriftliche Benachrichtigung, in allen anderen Fällen durch ausdrückl. Hinweis bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge weist ihn die Bank bei der Bekanntgabe besonders hin. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung bei der Bank eingegangen sein. Von den übrigen Banken stark abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen weist die Bundesbank wg. ihrer völlig andersartigen Aufgabenstellung auf.



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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
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