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ADR (American Depositary Receipts)
In den USA werden ausländische Aktien in der Regel als so genannte american depositary receipts, kurz ADRs, notiert. Hierbei handelt es sich um Urkunden, die dem Inhaber einen Anteil an einem Unternehmen verbriefen, ohne das er die eigentlichen Aktien in seinem unmittelbaren Besitz hält. Die Originalaktienurkunden werden von dem emittierenden Unternehmen bei einer amerikanischen Bank hinterlegt. Das ADR verbrieft damit das Recht an einer oder mehrerer der hinterlegten Aktien und damit indirekt die Teilhaberschaft an dem betreffenden Unternehmen. Ausländische Aktien werden in den USA in den wenigsten Fällen direkt als Originalurkunden, sondern in der Regel als so genannte american depositary receipts gehandelt. Der Grund hierfür sind die jeweiligen US-Börsenhandelsvorschriften, die einen direkten Handel ausländischer Aktien nicht oder nur nach erheblichem Aufwand zulassen. American depositary receipts, auch kurz ADRs genannt, verbriefen dem Inhaber dieselben Rechte wie die eigentliche Aktie, sind also frei übertrag- und handelbar, beinhalten Stimmrecht sowie das Recht auf Dividende und die Teilnahme an der Hauptversammlung. Die Inhaber von ADRs haben außerdem die gleichen Informations- und Auskunftsrechte wie "normale" Aktionäre. ADRs werden anstatt der eigentlichen Aktie gehandelt. Für den Aktionär macht es daher keinen Unterschied, ob er ein ADR oder eine "Originalaktie" kauft oder verkauft. Die Originalaktien des betreffenden Unternehmens werden von diesem bei einer amerikanischen Bank, die als Treuhänder fungiert, hinterlegt. Die Nennwerte bzw. Anteilswerte bei nennwertlosen Aktien (Quotenaktien) der betreffenden Aktien können auf unterschiedliche Weise auf die ADRs verteilt werden. Entweder können aus einer Aktie mehrere ADRs gemacht werden oder aber mehrere Aktien werden zu einem ADR zusammengefasst. Die Art der Verteilung der Nennwerte hängt vielfach davon ab, wie ADRs sich anschließend handeln lassen. So wird man in der Regel vermeiden, Aktien mit einem hohen Kurswert zu einem ADR zusammenzufassen, da so ein optisch teurer Wert entstehen würde. Das erschwert meist den Handel an der Börse. Man spricht in diesem Fall davon, dass eine Aktie "zu schwer" für den Handel an einer amerikanischen Börse ist. In diesen Fall wird man eher versuchen, eine Aktie auf mehrere ADRs zu verteilen. ADRs werden aber nicht nur an amerikanischen Börsen wie der Wall Street gehandelt, sondern auch an der deutschen Börse. An der deutschen Börse sind ADRs allerdings lediglich im Freiverkehr zum Handel zugelassen.
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Weitere Begriffe : Plankostenkurve | Eigengeschäfte mit Liquiditätsrisiken | Kreditrisikoerfassung und -bewertung | ||||||||||||||||||||||||||||
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