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Abwicklung von BausparkassenErfolgt grunds. nach gleichem Verfahren wie bei Banken. Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen einer Bausparkasse und erscheint die Vermeidung der Insolvenz unter Abwägung der Interessen der Bausparer und der übrigen Gläubiger geboten, kann die BaFin auch vereinfachter Abwicklung zustimmen. vereinfachte Abwicklung von Bausparkassen.
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Weitere Begriffe : Talionsgesetz | internationaler Zahlungsverkehr, Überweisungsverkehr | Verkaufssignal | ||||||||||||||||||||||||||||
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