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Abstimmung über Wahlvorschläge von AktionärenHat ein Aktionär einen Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern gemacht und beantragt er in der Hauptversammlung die Wahl des von ihm Vorgeschlagenen, so ist über seinen Antrag vor dem Vorschlag des Aufsichtsrats zu beschließen, wenn es eine Minderheit der Aktionäre verlangt, deren Anteile zusammen 10% des vertretenen Grundkapitals erreichen.
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Weitere Begriffe : quantitative Risiken | praxisrelevant | kausal | ||||||||||||||||||||||||||||
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