abstimmen, Abstimmung
1. In der Bankbuchhaltung periodische, z. B. tägliche, monatliche, jährliche Kontrolle der Korrektheit der Erfassung und Verbuchung der Geschäftsvorfälle. Bezieht sich auf Abgleichen von Buchungen und Grundbüchern. Weitgehend automatisiert pet EDV-Einsatz.
2. Bei Prüfung von Bankbüchern, die von verschiedenen Stellen geführt werden, die aber, da sie dieselben Tatbestände wiedergeben sollen, übereinstimmen müssen.
3. Form der Willensbildung in Beschluss- bzw. Entscheidungsorganen von Banken, Bank-HV, Gesellschafterversammlungen usw. Erfolgt i. d. R. nach Stimmen, manchmal nach Köpfen.
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