Abschlag (vom Börsenkurs)
Geringere Bewertung bei Börsenkursen, wenn bestimmte Tatbestände Veranlassung zu Kursrückgängen geben, so vor allem die Abtrennung fälliger Dividendenscheine, Dividendenabschlag, der Fortfall des Bezugsrechts, die Ausgabe von Berichtigungsaktien (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) und bei Ausschüttung einer Liquidationsrate, als Zinsabschlag. Auch: Spanne, um die ein Kurs oder Preis hinter dem Nominalbetrag zurückbleibt (Disagio, Damnum).
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