Abschlagsdividende
Im Voraus auf den Jahresabschluss gezahlte Dividende. Bei der Aktiengesellschaft während des Geschäftsjahres unzulässig. Sie kann aber nach Ablauf des Geschäftsjahres, wenn dies die Satzung zulässt, bei Vorliegen eines vorläufigen Abschlusses gezahlt werden. Sie ist der Höhe nach begrenzt. Ebenso bezeichnet man als Abschlagdividende den im Konkursverfahren aus der verfügbaren Masse bei der Abschlussverteilung an die Gläubiger zu zahlenden Prozentsatz.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|