Zwang, sozialer
In der Wirtschaftssoziologie:
social constraint, social coercion, social force, [1] die gesellschaftliche Kontrolle einiger Menschen durch andere (R. Dahrendorf). Zwangsmittel sind hierbei alle Arten sozialer Verhaltenslenkung, z.B. blosse Rüge oder Belobigung, materielle Beeinträchtigung oder Belohnung, Kündigung oder Beförderung in einem Arbeitsverhältnis, Bestrafung.
[2] In einem engeren Sinne bedeutet s. Zwang, sozialer die Androhung physischer Eingriffe. Zwang, sozialer ist dann die Vorstufe zur Gewalt im Sinne unmittelbarer belastender Einwirkung auf den Körper eines anderen.
[3] In einem übertragenen Sinn wird mit s.m Zwang, sozialer die kulturelle Determiniertheit des Menschen bezeichnet: Werte und Normen, die durch Erziehung tradiert werden, wirken auf die Überzeugungen und Handlungen des einzelnen ein (H.P. Dreitzel). Der vieldeutige Begriffsgebrauch, bereits von E. Durkheim geübt, erschwert es, s.n Zwang, sozialer von anderen Grundbegriffen wie Kontrolle, Sanktion, Gewalt, Macht und Einfluss abzugrenzen. Forschungsprobleme über s.n Zwang, sozialer sind z.B. die Fragen, inwieweit er den Zusammenhalt von Gesellschaften zu erklären vermag (T. Hobbes) und unter welchen Bedingungen ein Zwangsregime zu legitimer Herrschaft wird.
[4] Bezeichnung für die Erwartung oder die Androhung von Beeinflussungen, die den einzelnen veranlassen, aktuell anders zu handeln, als er potentiell könnte.
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