Zinstermingeschäft mit (Geld-) Ausleih(ungs)charakter
Form des Zinstermingeschäfts. Führt zu einer aktivischen Zinsposition, da die Bank durch das Geschäft in der Erwartung fallender Zinssätze ein synthetisches Festzinsaktivum begründet hat. Liegt ein Kaufgeschäft wie Wertpapierkauf, Kauf eines Interestratefutures über Wertpapiere zu Grunde (kaufmässiges Zinstermingeschäft), so ist die Bank am Erfüllungstag zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet, während ihr am Fälligkeitstag des erworbenen Wertpapiers ein Anspruch auf Einlösung gegen den Wertpapieremittenten zusteht. Bei Zinstermingeschäften, denen die tatsächliche oder fiktive Durchführung eines Einlagengeschäfts zu Grunde liegt (einlagenmässiges Zinstermingeschäft), z.B. Platzierung eines Forwardforward-Deposit, Verkauf eines Forward-rate-Agreements oder Kauf eines Interestratefutures über Einlagen, hat die Bank die Verpflichtung übernommen, am Erfüllungstag des Geschäfts eine Einlage beim Kontrahenten zu platzieren, der der Anspruch auf Rückgewähr der Einlage zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit korrespondiert. Ggs.: Zinstermingeschäft mit (Geld-)Aufnahme-charakter.
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