einlagenmässiges Zinstermingeschäft
Termingeschäft einer Bank, dem ein Einlagengeschäft zu Grunde liegt. Dabei bilden Hingabe und Rückgewähr eines Einlagenbetrags den Inhalt der vertragsgem. Erfüllungspflicht. Im Rahmen von einlagenmässigen Zinstermingeschäften mit Ausrichtung als Zinstermingeschäft mit (Geld-) Ausleihungscharakter hat die Bank am Erfüllungszeitpunkt einen Anspruch auf Entgegennahme einer Einlage, der die Verpflichtung zur Rückgewähr der Einlage an deren Fälligkeitstermin gegenübersteht. Bei Zinstermingeschäften mit Ausrichtung als Zinstermingeschäfte mit (Geld-) Aufnahmecharakter, denen die tatsächliche oder fiktive Durchführung eines Einlagengeschäfts zu Grunde liegt, z.B. Platzierung eines Forwardforward-Deposit, Verkauf eines Forwardrate-Agreement oder Kauf eines Interest-rate-Futures über Einlagen, hat die Bank die Verpflichtung übernommen, am Erfüllungstag des Geschäfts eine Einlage beim Kontrahenten zu platzieren, der der Anspruch auf Rückgewähr der Einlage zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit korrespondiert. Bei einlagenmässigen Zinstermingeschäften wird nach der Marktusance von Kauf gesprochen, wenn das Geschäft zinsmässig für die Bank einer Geldaufnahme entspricht, d. h. wenn ein zinsfixes synthetisches Passivum geschaffen wird (Kauf der Finanzierungsmittel). Kommt das Geschäft in seiner zinsmässigen Wirkung für den Betroffenen einer Geldanlage gleich, d. h. wird ein zinsfixes synthetisches Aktivum geschaffen, liegt Verkauf vor (Verkauf der Finanzierungsmittel). Die Preisquotierung erfolgt als Zins-, nicht als Kursnotierung. Anders.: kaufmässiges Zinstermingeschäft.
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