Zinstermingeschäft mit (Geld-) Aufnahmecharakter
Form des Zinstermingeschäfts. Führt zu einer passivischen Zinsposition, da die Bank durch das Geschäft in der Erwartung steigender Zinsen ein synthetisches Festzins-passivum begründet hat. Bei kaufmässigen Zinstermingeschäften mit dieser Ausrichtung besitzt die Bank am Erfüllungszeitpunkt Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für das zu liefernde Wertpapier, während in Bezug auf das Wertpapier eine Lieferverpflichtung besteht. Im Rahmen von einlagenmässigen Zinstermingeschäften mit dieser Ausrichtung hat die Bank am Erfüllungszeitpunkt einen Anspruch auf Entgegennahme einer Einlage, der die Verpflichtung zur Rückgewähr der Einlage an deren Fälligkeitstermin gegenübersteht. Ggs.: Zinstermingeschäft mit (Geld-)Ausleih(ungs)charakter.
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