Zahlungssysteme, Standards
Der EZB-Rat hat die Aufgabe, Sicherheits- und Effizienzstandards festzulegen, die von den in Euro operierenden Zahlungssystemen zu erfüllen sind. 2000 verabschiedete und veröffentlichte der Rat eine Grundsatzerklärung zur Rolle des Eurosystems im Bereich der Zahlungsverkehrsüberwachung. Darin werden die zahlungsverkehrsrelevanten Ziele definiert sowie Rolle und grundlegende Politik in Bezug auf Zahlungssysteme erläutert. Das Eurosystem unterstützt nach Darstellung der EZB die weitere Verwirklichung und das reibungslose Funktionieren der Systeme. Es gewährleistet gleiche Wettbewerbschancen für die Anbieter von Dienstleistungen in den Bereichen Zahlungsverkehr sowie Wertpapierverrechnung und -abwicklung. Mit Blick auf das Eurosystem als Ganzes entscheidet der EZB-Rat über die Einführung der von anderen massgeblichen Stellen empfohlenen Standards für Zahlungssysteme. So nahm der EZB-Rat 2001 die vom CPSS erarbeiteten Grundprinzipien für Zahlungsverkehrssysteme, die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind (Coreprinciples) in den Anforderungskatalog auf, der als Grundlage für die Bewertung der Sicherheit und Effizienz von Grossbetrags-zahlungssystemen, die Zahlungen in Euro abwickeln, dient. Auch werden im Fall neuer Entwicklungen oder potenzieller Grenzen überschreitender Auswirkungen von Massenzahlungssystemen allgemeine Grundsätze für die Überwachung auf Eurosystemebene festgelegt. Durch die Überwachung der Zahlungssysteme stellt das Eurosystem die ordnungsgem. Anwendung der festgelegten Standards sicher. Da Zahlungsverkehr zunehmend über private, von Grossbanken betriebene Systeme abgewickelt wird, richtet das Eurosystem sein Augenmerk auch auf fortgeschrittene Korrespondenzbankmodelle und innovative Zahlungsverfahren. Die mit diesen Verfahren verbundenen Risiken sind mit den Risiken vergleichbar, mit denen die Zahlungssysteme behaftet sind, und bei verfahrenstechnischen Störungen ist mit ähnlichen negativen Auswirkungen auf das System zu rechnen.
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