Zahlungsmittelsurrogat
Als Zahlungsmittel verwendetes Medium, das nicht gesetzliches oder sonstiges Zahlungsmittel ist, aber auf Grund verbreiteter Akzeptierung (Annahme) als Tausch- und Zahlungsmedium Zahlungsmittelfunktion - evtl. nur zeitw. - übernimmt. Als Geldsurrogate werden auch Hilfszahlungsmittel bez., die zwar kein eigentliches Bar- oder Buchgeld darstellen, dieses aber ersetzen können, wenn sie in Umlauf sind (z. B. Wechsel, Schecks). Anders: Zahlungsmittel-, Geldsubstitut.
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