Zahlungseinstellung
liegt vor, wenn der Schuldner nach außen zu erkennen gibt, dass er seine fälligen Geldschulden i. Allg. nicht erfüllen kann. Wichtigste Erscheinungsform der Zahlungsunfähigkeit.
Eintritt des Nichtmehrzahlen-könnens der fälligen Verbindlichkeiten durch ihren Schuldner (Insolvenz). Entspr. dem Zustand der Illiquidität und ist i. Ggs. z. blossen Zahlungsstockung dauerhafter Art. Bei Banken (Instituten): Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Massnahmen bei Insolvenzgefahr.
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