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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zahlstellengeschäft

1. Bankgeschäft auf Grund der Funktion von Banken als Zahlstelle. Umfasst die Einlösung fälliger Zins- und Dividendenscheine im Auftrag des Emittenten der betreffenden Effekten durch eine oder (meist) mehrere Banken, wofür diese eine Zahlstellenprovision erheben. Ferner wickelt die Bank die Einlösung fälliger, ausgeloster oder gekündigter Wertpapiere ab, neben weiteren Aufgaben depotgeschäftlicher Art (Aushändigung neuer Zins- und Dividendenscheinbogen, neuer Wertpapierurkunden usw.). Für den Wertpapieremittenten spielen bei der Übertragung dieser Funktionen auf Banken nicht nur betriebswirtschaftliche Übetlegungen eine Rolle; vielmehr ist der Wertpapieremittent, dessen Effekten börsenmässig gehandelt werden, verpflichtet, an den betr. Börsenplätzen mind. eine Zahlstelle bekannt zu geben und in den Börsenzulassungsprospekt eine entspr. Verpflichtung aufzunehmen. 2. Tätigkeit einer Bank als Zahlstelle für fällige, einzulösende Wechsel.



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